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Wetterschutzkleidung


Unter Wetterschutzkleidung kann man viel verstehen. Es gibt allerdings eine feste Regel wie man Wetterschutzkleidung definiert. Wetterschutzbekleidung soll nämlich den Träger sowohl vor extrem kaltem aber auch vor zu warmen Wetter oder Witterungsverhältnissen schützen. Wetterschutzkleidung muss die verschiedensten Funktionen erfüllen wie zum Beispiel Temperaturausgleich und Windschutz aber gleichzeitig muss sie auch die Schutzfunktion der menschlichen Haut erfüllen, denn Menschen die extremen Wetterbedingungen ausgesetzt werden, meist im Job brauchen einen zusätzlichen Schutz den die Haut bei gewissen Voraussetzungen nicht geben kann. Wetterschutzkleidung brauchen die verschiedensten Berufsgruppen, dies geht los bei den Streifenbeamten der Polizei bis hin zu Fabrikarbeitern oder Lageristen in z. B. fleischverarbeitenden Betrieben wo teilweise sehr frostige Temperaturen herrschen müssen wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Kühlkette.

Wetterschutzkleidung besteht zum Großteil aus synthetischen Fasern und ist speziell verarbeitet und auch ausgestattet. Ein typischer Bestandteil von Wetterschutzkleidung ist eine so genannte atmungsaktive Membrane. Diese Membrane in der Wetterschutzkleidung besteht meist aus Goretex oder Sympatex. Aber nicht nur in der Arbeitssicherheit spricht man von Wetterschutzkleidung sondern auch in Sport und Freizeit. Denn jede Joggingausrüstung und jede Ski-Be- und Unterbekleidung ist im eigentlichen Sinne Wetterschutzkleidung auch die Unterbekleidung für Biker. All die aufgezählten Bekleidungssorten erfüllen ähnliche Funktionen wie die Wetterschutzkleidung auch. Auch Taucheranzüge aus Neopren kann man in die Kategorie Wetterschutzkleidung zählen denn auch der erfüllt die gleichen Funktionen nämlich den Körper trocken und einigermaßen warm zu halten bei kühler Temperatur drum herum.

Wetterschutzkleidung sagt die Faustregel soll in erster Linie nach den Vorschriften der BG zum Beispiel folgende Auflagen erfüllen:

  • Wetterschutzkleidung muss bei allen Arbeiten im Freien getragen werden
  • In den kühleren Monaten ist vom Arbeitgeber darauf zu achten das wintertaugliche Wetterschutzkleidung dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht
  • Wetterschutzkleidung sollte immer auch mit Warnkleidung kombinierbar sein
  • Wetterschutzkleidung ist zwingend zu erneuern wenn sie die Schutzfunktion nicht mehr erfüllt!
  • Wetterschutzkleidung soll vor Wind, Kälte und Nässe schützen
  • Wetterschutzkleidung in zweiteiliger Ausführung muss aus gefütterter Latzhose oder Hose und gefütterter Jacke bestehen
  • Bei der dreiteiligen Variante der Wetterschutzkleidung ist eine Kälteschutzweste erforderlich
  • Ergänzend nach Bedarf sollte die Wetterschutzkleidung zusätzlich aus kälteisolierten Schuhen Handschuhen, Ohren und Kopfschutz bestehen.

Für die Wetterschutzkleidung nach der Vorschrift B11 gibt es eine festgelegte Norm die so genannte DIN EN 343. Diese ist im Gesamten bei der Berufsgenossenschaft zu erhalten und über diese auch zu erfragen. Es ist Ratsam für unternehmen sich an die Vorschriften bezüglich der Wetterschutzkleidung zu halten denn die BG ' s achten da sehr genau drauf und ahnden Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern unter Umständen.